Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anerkennungs- und Förderungsverordnung

AnFöVO

§ 1 Gegenstand

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung regelt

1. die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2587) geändert worden ist.

2. die Grundsätze der Förderung des Auf- und Ausbaus und der Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne des § 45c Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie

3. die Grundsätze der Verfahren, nach denen der Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden.

§ 2