Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anerkennungs- und Förderungsverordnung
AnFöVOTeil 3 Förderung von Vorhaben nach den §§ 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Stand: 26.08.2026
Für Teil 3 AnFöVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.