Gesetze / Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
AgrarZahlVerpflVAnlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4)
Stand: 10.06.2019
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.
[Abbildung]
Winderosionsgefährdungsklasse| Winderosionsgefährdungsklasse | Stufe nach DIN 19706[*] |
|---|---|
| 1 | 3 |
| CCWind | Enat5 |
* Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN – Deutsches Institut für Normung e.V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
Änderungsverlauf
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27.09.2018 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2018 (BGBl. BAnz AT 28.09.2018 V1)
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