Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Stand: 10.06.2019
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.