Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 14 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/14#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Baumschulerhebung sind die Baumschulfläche insgesamt und nach Pflanzengruppen und Vermehrungsmerkmalen sowie die Bestände an Forstpflanzen nach Zahl und Art.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/14#abs-2 (2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.