Gesetze / Agrarstatistikgesetz

AgrStatG

§ 14 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/14#abs-1 (1) Erhebungsmerkmale der Baumschulerhebung sind die Baumschulfläche insgesamt und nach Pflanzengruppen und Vermehrungsmerkmalen sowie die Bestände an Forstpflanzen nach Zahl und Art.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/14#abs-2 (2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.

§ 13 § 15