Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
AdenauerHStiftG§ 1 Rechtsform der Stiftung
Stand: 10.06.2019
Unter dem Namen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" wird mit Sitz in Bad Honnef-Rhöndorf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.