Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
AdKG§ 14 Gebühren
Stand: 10.06.2019
Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 AdKG →
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