§ 48 Organisation
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AbgG/48?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Fraktionen sind verpflichtet, ihre Organisation und Arbeitsweise auf den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie aufzubauen und an diesen auszurichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AbgG/48?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Fraktionen geben sich eine eigene Geschäftsordnung.