Gesetze / Abgeordnetengesetz

AbgG

§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.

§ 2