§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 15.08.2014 – 2 BvR 969/14Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung bei ehemaligem Bundestagsabgeordneten sowie Beschlagnahme von E-Mails und weiteren Daten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Rüge einer Verletzung von Art 46 Abs 2 GG iVm Art 38 Abs 1 S 2 GG wegen Subsidiarität unzulässig - iÜ keine GrundrechtsverletzungZitiert von 27
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Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.