Gesetze / Außenwirtschaftsverordnung
AWV§ 17 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 19.02.1985 – 5 StR 780/84Zitiert von 3
- BGH, 19.02.1985 – 5 StR 796/84Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 17 AWV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.