Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G
AVSG§ 115 Vollzugsbehörde
Stand: 25.08.2026
Für den Vollzug der Lastenausgleichsgesetze ist die Regierung von Mittelfranken zuständig, soweit bundes- und landesrechtlich keine abweichenden Zuständigkeiten bestehen. Sie führt bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Lastenausgleichs zusätzlich die Bezeichnung „Ausgleichsamt“.