Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes
AVILSG§ 20 Ausschluss von Kostenerstattungen und Zuwendungen
Stand: 25.08.2026
Für die Feuerwehreinsatzzentrale werden keine staatlichen Kostenerstattungen oder Zuwendungen nach Art. 7 ILSG gewährt.