Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes
AVBayWeinAFöG§ 7 Antragsverfahren
Stand: 25.08.2026
Anträge auf Förderung aus Mitteln der Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz sind bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zu stellen. Diese leitet die Anträge mit einer fachlichen Stellungnahme an das Staatsministerium weiter.