Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

AVBayStG

§ 2 Anträge auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Dem Antrag auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung sind eine Begründung, der Beschluss des zuständigen Stiftungsorgans sowie gegebenenfalls eine Äußerung des zuständigen Finanzamts beizufügen; die Äußerung kann die für die Genehmigung zuständige Behörde auch selbst einholen. § 1 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 1 § 3