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§ 2 AVBayStG (Bayern) — Anträge auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Antrag auf Genehmigung der Änderung oder Neufassung einer Stiftungssatzung sind eine Begründung, der Beschluss des zuständigen Stiftungsorgans sowie gegebenenfalls eine Äußerung des zuständigen Finanzamts beizufügen; die Äußerung kann die für die Genehmigung zuständige Behörde auch selbst einholen. § 1 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.