Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung

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§ 11 Musikalische Bildung und Erziehung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Kinder sollen ermutigt werden, gemeinsam zu singen. Sie sollen lernen, Musik konzentriert und differenziert wahrzunehmen und Gelegenheit erhalten, verschiedene Musikinstrumente und die musikalische Tradition ihres Kulturkreises sowie fremder Kulturkreise kennen zu lernen.

§ 10 § 12