Gesetze / Landesrecht Bayern / Kinderbildungsverordnung
AVBayKiBiG§ 11 Musikalische Bildung und Erziehung
Stand: 25.08.2026
Kinder sollen ermutigt werden, gemeinsam zu singen. Sie sollen lernen, Musik konzentriert und differenziert wahrzunehmen und Gelegenheit erhalten, verschiedene Musikinstrumente und die musikalische Tradition ihres Kulturkreises sowie fremder Kulturkreise kennen zu lernen.