Gesetze / Außensteuergesetz

AStG

§ 22 Neufassung des Gesetzes

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

§ 21