Gesetze / Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ASiG§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
Änderungsverlauf
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 226 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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25.11.2003 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 178 des Gesetzes vom 25. November 2003 (BGBl. I 2304)
BGBl. 2003 I S. 2304
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