§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Berlin, 13.05.2022 – 3 K 670/20Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 – OVG 3 S 6/21Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus diesem Gesetz ergeben, obliegt dem Auswärtigen Amt. Fachaufgaben kann es einer nachgeordneten Bundesbehörde übertragen.