§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Stand: 10.06.2019
Die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus diesem Gesetz ergeben, obliegt dem Auswärtigen Amt. Fachaufgaben kann es einer nachgeordneten Bundesbehörde übertragen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 6 ASchulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 13.05.2022 – 3 K 670/20Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 – OVG 3 S 6/21Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.