Gesetze / Fördergesetz

ASLwApFG

§ 5 Zusammenarbeit mit den Ländern

Stand: 10.06.2019

Bund

Nach der Bildung der Länder wird die Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen geregelt.

§ 4 § 6