Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach
APOhDBerg§ 29 Inkrafttreten
Stand: 01.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 5. Januar 1998
Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Dr. Burkhard Dreher