Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht
APOghDASA§ 22 Ausbildungsakte
Stand: 02.08.2026
Neben der Personalakte ist für die Auszubildenden eine gesonderte Ausbildungsakte in der Ausbildungsstelle zu führen. Zu der Ausbildungsakte gehören ein Ausbildungsplan, die Ausbildungsnachweise, Bewertungen, Befähigungsberichte und die abschließende Beurteilung.