Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
APOgehDDRVBln-Bbg§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOgehDDRVBln-Bbg/1#abs-1 (1) Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOgehDDRVBln-Bbg/1#abs-2 (2) Die Durchführung der Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) in der jeweils geltenden Fassung, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.