Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizwachtmeisterdienst Brandenburg
APOJWDBbg§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOJWDBbg/2#abs-1 (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
mindestens die Bildungsvoraussetzungen gemäß § 10 Absatz 2 Nummer 1 des Landesbeamtengesetzes erfüllt,
charakterlich, geistig und gesundheitlich für den Justizwachtmeisterdienst geeignet ist und
die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Eignung besitzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOJWDBbg/2#abs-2 (2) Der Nachweis der körperlichen Eignung nach Absatz 1 Nummer 4 wird durch das Bestehen eines Sporttests erbracht.