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§ 25 APO-WbK (Nordrhein-Westfalen) — Art und Dauer der Prüfung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Bei Studierenden, die eine Sprachfeststellungsprüfung in der Sprache ihres Herkunftslandes ablegen, tritt diese Prüfung an die Stelle der Prüfung in der Fremdsprache.