Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungsordnung Justizdienst 1.2 im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
APO JFWörA NRW§ 5 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Stand: 26.08.2026
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:
1. erster Abschnitt:
sechs Monate praktische Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft,
2. zweiter Abschnitt:
sechs Monate fachtheoretische Ausbildung.