§ 111 Amtshilfepflicht
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/111#abs-1 (1) Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten. § 102 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/111#abs-2 (2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/111#abs-3 (3) Schuldenverwaltungen, Kreditinstitute sowie Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen nicht unter diese Vorschrift.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/111#abs-4 (4) Auf dem Gebiet der Zollverwaltung erstreckt sich die Amtshilfepflicht auch auf diejenigen dem öffentlichen Verkehr oder dem öffentlichen Warenumschlag dienenden Unternehmen, die das Bundesministerium der Finanzen als Zollhilfsorgane besonders bestellt hat, und auf die Bediensteten dieser Unternehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/111#abs-5 (5) Die §§ 105 und 106 sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 111 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Bamberg, 31.07.2023 – 2 W 27/23
- FG Köln, 28.12.2020 – 2 V 1217/20
- LG Schweinfurt, 15.05.2023 – 42 T 157/22Zitiert von 1
- BFH, 17.02.1989 – III R 35/85Zitiert von 2
- BFH, 25.01.1988 – VII B 85/87Zitiert von 14
- FG Köln, 07.09.2015 – 2 V 1375/15Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 14.03.2024 – 6 LA 35/24Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Akten abgeschlossener Steuerverfahren des Insolvenzschuldners Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- FG Köln, 17.01.2022 – 2 V 827/21Zitiert von 1
- BFH, 21.12.2021 – VII R 21/19Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-AnfrageZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 111 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.