Gesetze / Allgemeines Magnetschwebebahngesetz
AMbG§ 3 Sicherheitsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Magnetschwebebahnunternehmen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Magnetschwebebahnstrecken, sonstige Magnetschwebebahnanlagen, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.