Gesetze / Arzneimittel-Warnhinweisverordnung
AMWarnV§ 1 Anwendungsbereich, Ausdehnung von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMWarnV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die dazu bestimmt sind, in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht zu werden und die
§ 10 Abs. 1 und 2 und § 11 Abs. 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes gelten, soweit sie die Angabe des nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Warnhinweises betreffen, auch für Arzneimittel nach Satz 1, die keine Fertigarzneimittel sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMWarnV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf Arzneimittel, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind.