Gesetze / Arzneimittelpreisverordnung
AMPreisV§ 6 Notdienst
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 05.10.2017 – I ZR 172/16Wettbewerbsverstoß: Verzicht eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens auf den Festzuschlag von 70 Cent bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken - GroßhandelszuschlägeZitiert von 17
- BGH, 05.03.2015 – I ZR 185/13Wettbewerbsverstoß: Abweichung von der Preisbindung bei Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen - Patientenindividuell zusammengestellte ArzneimittelblisterZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei der Inanspruchnahme in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.