Gesetze / AMHV · BGBl I 2010, 935
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
10 Normen · ausgefertigt 14.07.2010 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 19.07.2022 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Anwendungsbereich | 1 |
| § 2 — Begriffsbestimmungen | 1 |
| § 3 — Anzeige des Härtefallprogramms | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anzeige des Härtefallprogramms
- § 4 Beginn des Härtefallprogramms, Widerspruch
- § 5 Dauer des Härtefallprogramms, erneute Anzeige
- § 6 Mitteilungspflichten der verantwortlichen Person
- § 7 Verantwortungsbereich der verantwortlichen Person
- § 8 Informationspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde
- § 9 Übergangsregelung
- § 10 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 19.07.2022 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.