Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 127 Kostentragung
Stand: 10.06.2019
Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten trägt der Bund.
Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALGStand: 10.06.2019
Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten trägt der Bund.