Gesetze / Ankunftsnachweisverordnung
AKNV§ 7 Änderung der Anschrift, Verlängerung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AKNV/7#abs-1 (1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AKNV/7#abs-2 (2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AKNV/7#abs-3 (3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.