Gesetze / Landesrecht Bayern / AKDB · BayRS II S. 416, BayRS 2020-9-I
Verordnung über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
4 Normen · Ausgangsfassung vom 26.05.1971 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 45 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.