Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G
AGSGArt 25 Zentrum Bayern Familie und Soziales
Stand: 25.08.2026
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist als eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete zentrale Landesbehörde errichtet. Es sind Regionalstellen eingerichtet.