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Art 25 AGSG (Bayern) — Zentrum Bayern Familie und Soziales

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist als eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete zentrale Landesbehörde errichtet. Es sind Regionalstellen eingerichtet.