Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-7-A/G
AGSGArt 10a Beamte und Beamtinnen bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung
Stand: 25.08.2026
Die Beamten und Beamtinnen bei den landesunmittelbaren Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung sind Beamte und Beamtinnen der jeweiligen Körperschaft.