Die Beamten und Beamtinnen bei den landesunmittelbaren Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung sind Beamte und Beamtinnen der jeweiligen Körperschaft.
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Die Beamten und Beamtinnen bei den landesunmittelbaren Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung sind Beamte und Beamtinnen der jeweiligen Körperschaft.