Gesetze / Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
AGMahnVordrVÄndVArt 2 Überleitungsvorschrift
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.