Gesetze / Landesrecht Bayern / Gerichtsverfassungsausführungsgesetz

AGGVG

Art 47 Persönliche Angaben

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für jeden Vorgeschlagenen sind anzugeben:

1. Name und Vorname,

2. Anschrift,

3. Geburtsdatum und Geburtsort,

4. Dauer des Wohnsitzes im Gerichtsbezirk,

5. Stellung im Beruf, insbesondere ob und wieviel Land er als selbstwirtschaftender Eigentümer, als Verpächter oder als Pächter besitzt oder zuletzt besessen hat,

6. ob und für welches Gericht er bereits früher als ehrenamtlicher Richter im Sinn des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen berufen oder vorgeschlagen war.

Art 46 Art 48