Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts
AGBtRAnlage (zu § 6 Absatz 2 und § 10)
Stand: 26.08.2026
Katalog über die Vergütung von Leistungen der anerkannten Betreuungsvereine zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 15 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes
Katalog Nr. Leistung Vergütung
Nr. Leistung Vergütung
100 Grundvergütung 8 000,00 €
110 Erhöhung der Grundvergütung für den Fall, dass in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk weder ein anderer Betreuungsverein noch eine andere Zweigstelle ihren Sitz hat 1 500,00 €
120 Einmaliger Zuschuss für die Neugründung eines Betreuungsvereins oder einer Zweigstelle, wenn in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk weder ein anderer Betreuungsverein noch eine andere Zweigstelle ihren Sitz hat 5 000,00 €
200 Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Information über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen¹
210 mit 0 bis zu 5 Teilnehmern 500,00 €
220 mit 6 bis 20 Teilnehmern 800,00 €
230 mit mehr als 20 Teilnehmern 1 200,00 €
300 Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern²
310 mit 0 bis zu 5 Teilnehmern 500,00 €
320 mit 6 bis 20 Teilnehmern 800,00 €
330 mit mehr als 20 Teilnehmern 1 200,00 €
400 Anwerbung eines neuen ehrenamtlichen Betreuers, dessen Bereitschaftserklärung zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen an die örtliche Betreuungsbehörde weitergeleitet und von dieser bestätigt worden ist 350,00 €
500 Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der vom Betreuungsgericht bestellten ehrenamtlichen Betreuer³
510 mit 0 bis zu 5 Teilnehmern 500,00 €
520 mit 6 bis 20 Teilnehmern 800,00 €
530 mit mehr als 20 Teilnehmern 1 200,00 €
600 Laufende Vereinbarung mit einem ehrenamtlichen Betreuer über eine Begleitung und Unterstützung im Sinne von § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Absatz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes 150,00 €
610 Erhöhung der Vergütung, wenn der ehrenamtliche Betreuer, mit dem die Vereinbarung geschlossen wird, mehrere Betreuungen führt, für jedes weitere Verfahren 50,00 €
620 Laufende Vereinbarung mit einem Vorsorgebevollmächtigten über eine Begleitung und Unterstützung entsprechend § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Absatz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes 150,00 €
700 Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben⁴
710 mit 0 bis zu 5 Teilnehmern 500,00 €
720 mit 6 bis 20 Teilnehmern 800,00 €
730 mit mehr als 20 Teilnehmern 1 200,00 €
1 Es können im jeweiligen Abrechnungszeitraum höchstens drei öffentliche Veranstaltungen nach Nummer 200 in Verbindung mit einer der Nummern 210, 220 oder 230 abgerechnet werden.
2 Es können im jeweiligen Abrechnungszeitraum höchstens drei öffentliche Veranstaltungen nach Nummer 300 in Verbindung mit einer der Nummern 310, 320 oder 330 abgerechnet werden.
3 Es können im jeweiligen Abrechnungszeitraum höchstens drei öffentliche Veranstaltungen nach Nummer 500 in Verbindung mit einer der Nummern 510, 520 oder 530 abgerechnet werden.
4 Es können im jeweiligen Abrechnungszeitraum höchstens drei öffentliche Veranstaltungen nach Nummer 700 in Verbindung mit einer der Nummern 710, 720 oder 730 abgerechnet werden.