Art 47 (ex-Artikel 41 EGV)
Stand: 22.07.2026
Die Mitgliedstaaten fördern den Austausch junger Arbeitskräfte im Rahmen eines gemeinsamen Programms.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 47 AEUV →
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- EuGH, 08.12.2011 – C-533/10
- BVerwG, 19.04.2012 – 1 C 10/11Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige Beschäftigung; maßgeblicher BeurteilungszeitpunktZitiert von 41
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.