Art 295
Stand: 22.07.2026
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission beraten sich und regeln einvernehmlich die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit. Dazu können sie unter Wahrung der Verträge interinstitutionelle Vereinbarungen schließen, die auch bindenden Charakter haben können.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 295 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.07.2015 – C-425/13Zitiert von 10
- EuGH, 15.05.2014 – C-103/12
- FG Hamburg, 30.09.2016 – 4 K 157/15Zitiert von 3
- EuGH, 17.03.2015 – C-425/13
- EuGH, 11.04.2019 – C-482/17
- EuGH, 24.11.2022 – C-259/21
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 295 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.