Art 223 (ex-Artikel 190 Absätze 4 und 5 EGV)
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/223#abs-1 (1) Das Europäische Parlament erstellt einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen.
Der Rat erlässt die erforderlichen Bestimmungen einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/223#abs-2 (2) Das Europäische Parlament legt aus eigener Initiative gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen nach Anhörung der Kommission und mit Zustimmung des Rates die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder fest. Alle Vorschriften und Bedingungen, die die Steuerregelung für die Mitglieder oder ehemaligen Mitglieder betreffen, sind vom Rat einstimmig festzulegen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 223 AEUV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.02.2024 – 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23Direktwahlakt 2018 – Zwei-Prozent-SperrklauselZitiert von 2
- EuGH, 04.06.2015 – C-650/13
- EuG, 06.07.2022 – T-388/19Zitiert von 3
- BVerfG, 26.02.2014 – 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlgesetz (§ 2 Abs. 7 EuWG)Zitiert von 32
- EuGH, 17.09.2026 – C-762/26Wahlen zum Europäischen Parlament: Erfordernis der Zahlung einer Kaution für die Registrierung einer Kandidatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 13.11.2025 – C-895/25
Zuletzt entschieden
- EuGH, 26.09.2024 – C-600/22Zitiert von 1
- EuGH, 11.04.2024 – C-600/22
- VG Karlsruhe, 24.08.2023 – 12 K 678/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 223 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.