Art 217 (ex-Artikel 310 EGV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.07.2014 – C-81/13
- EuGH, 21.03.2013 – C-431/11
- EuGH, 16.11.2021 – C-479/21Zitiert von 7
- EuGH, 18.12.2014 – C-81/13Zitiert von 12
- EuGH, 09.11.2021 – C-479/21
- EuGH, 04.12.2025 – C-940/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.07.2025 – I ZR 226/24Unionsmarkenschutz für Kaffee aus der Türkei: Erschöpfungseinwand nach Inverkehrbringen der Ware in der Türkei; Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegen die Einfuhr des Kaffees in den EWR ohne seine Zustimmung - Mehmet Efendi
- EuGH, 27.06.2024 – C-559/24Zitiert von 1
- BFH, 11.10.2023 – I R 37/20Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und Wohnsitz in Norwegen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 217 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen Abkommen schließen, die eine Assoziierung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamem Vorgehen und besonderen Verfahren herstellen.