Art 169 (ex-Artikel 153 EGV
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 58
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 20.03.2013 – I ZR 209/11Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Aktivlegitimation von Mitbewerbern und Verbänden für Unterlassungsklagen wegen unerwünschter Werbeanrufe - Telefonwerbung für DSL-ProdukteZitiert von 7
- EuGH, 23.10.2025 – C-760/23
- EuGH, 29.07.2024 – C-771/22Zitiert von 2
- EuGH, 13.11.2014 – T-481/11Zitiert von 4
- EuGH, 07.03.2024 – C-771/22
- EuGH, 16.02.2023 – C-530/22
Zuletzt entschieden
- EuGH, 13.05.2026 – C-399/26
- EuGH, 30.04.2026 – C-357/26Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 18.12.2025 – 9 U 71/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 169 AEUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/169#abs-1 (1) Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/169#abs-2 (2) Die Union leistet einen Beitrag zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele durch
a) Maßnahmen, die sie im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts nach Artikel 114 erlässt;
b) Maßnahmen zur Unterstützung, Ergänzung und Überwachung der Politik der Mitgliedstaaten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/169#abs-3 (3) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen nach Absatz 2 Buchstabe b.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AEUV/169#abs-4 (4) Die nach Absatz 3 beschlossenen Maßnahmen hindern die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen mit den Verträgen vereinbar sein. Sie werden der Kommission mitgeteilt.