Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2012§ 2
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2012/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_2012/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 16. April 2012
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Abkommen