Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1998 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1999§ 1
Dem in Potsdam am 3. Dezember 1998 unterzeichneten Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 17. Dezember 1993 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1999/1?asof=2026-08-01#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1999/1?asof=2026-08-01#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 26. Juli 1999
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Abkommen