Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1994§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1994/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABK_SICHERHEITSTECHNIK_1994/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 13. Juli 1994
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Abkommen