Gesetze / Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung
ABBV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ABBV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für die Berechnung der zu leistenden Ablösungsbeträge nach den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ABBV/1#abs-2 (2) Erhaltungskosten (Unterhaltungs- und Erneuerungskosten) im Sinne dieser Verordnung entsprechen den Erhaltungs- und Betriebskosten im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sowie den Unterhaltungskosten im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes.